Umweltvereine pochen auf Verbot

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Das Umweltinstitut München und das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) wollen sich nicht mit der "technischen Verlängerung" der Zulassung des Herbizidwirkstoffs Pendimethalin abfinden. Sie haben jetzt bei der EU-Kommission beantragt, dass diese Entscheidung überprüft wird. Die Verlängerung erfolgte, da noch keine aktuelle Risikobewertung für den Wirkstoff vorliegt. Dieser gilt laut Umweltinstitut als schädlich für das noch ungeborene Kind und für Wasserorganismen.

Das Umweltinstitut München und das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) wollen erreichen, dass die Zulassung für den Herbizidwirkstoff Pendimethalin doch Ende November 2024 ausläuft. Für den Wirkstoff wurde im September eine "technische Verlängerung" der Zulassung für zwei Jahre beschlossen. Begründet wurde die Entscheidung von der EU-Kommission damit, dass die Behörden die vorgeschriebene Risikobewertung nicht rechtzeitig hätten abschließen können. Wie das Umweltinstitut und das BEL am Dienstag (29.10.) mitteilten, haben sie nun bei der Kommission beantragt, diese Entscheidung zu überprüfen.

Die beiden Vereine erklärten, dass der Wirkstoff wegen seiner Gefährlichkeit bereits auf der Liste der Stoffe stehe, die die EU durch weniger giftige Alternativen ersetzen solle. In der EU sei Pendimethalin als vermutlich schädlich für das ungeborene Kind während der Schwangerschaft und als sehr giftig für Wasserorganismen eingestuft. In den USA sei das Herbizid als "möglicherweise krebserregend für den Menschen" anerkannt. Im vorigen Jahr wurden in Deutschland laut Umweltinstitut und BEL rund 665 Tonnen an Pendimethalin-haltigen Pflanzenschutzmitteln verkauft.

Ökoanbauverbände treten bereits seit Längerem für ein Verbot von Pendimethalin ein. Der leichtflüchtige Wirkstoff könne auch in weiterer Ferne angebaute Bioware verunreinigen, so ihr zusätzliches Argument. So hatte Bioland schon 2015 auf einen Fall in Brandenburg hingewiesen, wo die Fenchelernte eines Biohofs mit Rückständen von Pendimethalin belastet war. Das Mittel sei aber nachweislich in mindestens mehreren Kilometern Entfernung ausgebracht worden. AgE

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