ISN reagiert enttäuscht auf geänderten Gesetzentwurf

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Kritisch bewertet die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) den angepassten Entwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. "Die eingebrachten Änderungen gehen längst nicht weit genug", erklärte ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Zwar habe das Bundeslandwirtschaftsministerium einige Forderungen von Verbänden aufgegriffen. Entscheidende Kritikpunkte blieben jedoch nach wie vor unberücksichtigt.

Kritisch bewertet die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) den angepassten Entwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. "Die eingebrachten Änderungen gehen längst nicht weit genug", erklärte ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Zwar habe das Bundeslandwirtschaftsministerium einige Forderungen von Verbänden aufgegriffen. Entscheidende Kritikpunkte blieben jedoch nach wie vor unberücksichtigt.

 

Für Staack zählt dazu, dass es weiterhin keine Kennzeichnungspflicht für ausländische Ware gibt. Zudem werde die Ferkelerzeugung nicht einbezogen, und wichtige Absatzwege für das Fleisch - wie etwa die Gastronomie und die Fleischverarbeitung - blieben auch im überarbeiteten Gesetzentwurf außen vor. Der ISN-Geschäftsführer warf Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir Ignoranz gegenüber den Einwänden aus den Organisationen und den Bundesländern vor.

 

Im geänderten Gesetzentwurf wurde die Haltungsstufe "Auslauf/Freiland" in "Auslauf/Weide" umbenannt. Bei Mischpartien aus den ersten vier Haltungsstufen soll laut ISN nun doch eine Herabstufung möglich sein. Weiterhin soll eine Mischpartie nur noch mit einer Hauptstufe gekennzeichnet werden, wenn mehr als 80 % aus einer Haltungsstufe kommen und der Rest aus den jeweils darüberliegenden Stufen. Einzelne Prozentangaben sollen nicht mehr gemacht werden müssen. Sind diese Bedingungen nicht gegeben, soll es bei der Anteilsangabe der einzelnen Stufen bleiben.

 

An verschiedenen Stellen wurden der ISN zufolge Präzisierungen eingebracht, etwa bei den Dokumentationspflichten. Landwirtschaftliche Betriebe sollen neben Aufstallungsdatum und der Anzahl der Tiere nun auch das durchschnittliche Gewicht der Tiere je Aufstallungsgruppe bei der Aufstallung angeben. Geändert wurden die Kriterien in der Haltungsstufe "Stall plus Platz". Statt 20 % mehr Platz sind nun 12,5 % vorgegeben. Zusätzlich wird in dieser Haltungsstufe die Bereitstellung von Raufutter vorgeschrieben. Überwiegend redaktioneller Art sind die vorgesehenen Änderungen in den Haltungsstufen "Frischluftstall" und "Auslauf/Weide". AgE/rm

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