EU-Trilog: Brennholz wird weiterhin als nachhaltig eingestuft

|   topnews

Die europäische Holzindustrie dürfte über die gestern Morgen in Brüssel getroffene politische Übereinkunft im Trilog aus Kommission, Rat und EU-Parlament zur Novellierung der Richtlinie über erneuerbare Energien (REDIII) erleichtert sein. Anders als vom Europäischen Parlament zunächst gefordert, soll es bei der Nutzung von Brennholz kaum Einschränkungen geben.

Die europäische Holzindustrie dürfte über die gestern Morgen in Brüssel getroffene politische Übereinkunft im Trilog aus Kommission, Rat und EU-Parlament zur Novellierung der Richtlinie über erneuerbare Energien (REDIII) erleichtert sein. Anders als vom Europäischen Parlament zunächst gefordert, soll es bei der Nutzung von Brennholz kaum Einschränkungen geben. Wie Verhandlungsteilnehmer gegenüber AGRA-EUROPE berichten, heißt dies konkret, dass Brennholz auch weiterhin als erneuerbare Energie eingestuft wird und deren Nutzung weiterhin subventioniert werden darf. Ausgenommen davon ist dem Vernehmen nach lediglich Rundholz in höherer Qualität.

 

Des Weiteren wird im Rahmen von RED III beim Ausbau der erneuerbaren Energien mehr Gas gegeben. So soll der Anteil am Endenergieverbrauch in der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 % angehoben werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen zu leisten. Bis Ende dieses Jahrzehnts sollen bekanntlich 55 % im Vergleich zu 1990 eingespart werden. Nach der bisher geltenden Gesetzgebung laut RED II ist die EU verpflichtet, bis 2030 mindestens 32 % ihres Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

 

Der Trilog hat sich laut Kommission zudem darauf verständigt, die Industrie erstmals in die Richtlinie miteinzubeziehen. Beispielsweise soll hier der jährliche Anstieg der Nutzung erneuerbarer Energien verbindlich mindestens 1,6 % pro Jahr betragen. Der Anteil an grünem Wasserstoff am gesamten Wasserstoffverbrauch muss bis 2030 auf 42 % steigen.

 

Bis zu diesem Zieljahr soll außerdem der Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor auf 29 % steigen. Zugleich muss der Beitrag des Verkehrs zur Treibhausgasreduzierung mindestens 14,5 % betragen. Darüber hinaus soll der Anteil für fortschrittliche Biokraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs insgesamt 5,5 % betragen. Ein Mindestanteil von 1 % soll ausschließlich auf erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs entfallen. AgE/kl

Zurück