DBV warnt vor Kahlschlag für Landwirtschaft und ländliche Räume
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat nochmals seine Forderung bekräftigt, die Kürzungspläne für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" im Bundeshaushalt 2024 zu korrigieren. "Alles andere wäre ein vollkommen inakzeptabler Kahlschlag zu Lasten der Agrarstruktur und der ländlichen Räume", warnte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken heute im Vorfeld der Agrarministerkonferenz (AMK) in Kiel. Der DBV setzt darauf, dass im parlamentarischen Verfahren die veranschlagten Mittel noch angehoben werden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat nochmals seine Forderung bekräftigt, die Kürzungspläne für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" im Bundeshaushalt 2024 zu korrigieren. "Alles andere wäre ein vollkommen inakzeptabler Kahlschlag zu Lasten der Agrarstruktur und der ländlichen Räume", warnte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken heute im Vorfeld der Agrarministerkonferenz (AMK) in Kiel. Der DBV setzt darauf, dass im parlamentarischen Verfahren die veranschlagten Mittel noch angehoben werden. Er schlägt erneut vor, ausgesuchte GAK-Fördermaßnahmen im Rahmen einer flexiblen Haushaltsführung über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) zu finanzieren.
Paket zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Dringenden politischen Handlungsbedarf sieht der Bauernverband in der Tierhaltung. Einer Verlagerung derselben aus Deutschland in Regionen mit niedrigeren Standards müsse mit einem umfassenden Paket zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit begegnet werden. Dazu zählt für den DBV auch ein Stopp nationaler Alleingänge im Tierschutz- und Ordnungsrecht. Umfangreiche Nachbesserungen fordert er beim Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung. Das Programm müsse so ausgestaltet werden, dass die Breite der Betriebe einbezogen werde.
Nicht ausreichend sind für den Bauernverband die gemeinsamen Auslegungen der bestehenden Technischen Anleitung Luft (TA Luft), um den gewünschten tierwohlgerechten Umbau überhaupt möglich zu machen. Stattdessen würden eindeutige Tierwohlverbesserungsregelungen auch im Bundesimmissionsschutzgesetz sowie im Bundesnaturschutzgesetz benötigt.
Absage an pauschale Stilllegung
Der DBV bekräftigt darüber hinaus in seinem Anliegenpapier zur AMK seine Forderungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Eine Absage erteilt er pauschalen Flächenvorgaben für Brachen und Stilllegungen und fordert, offensichtliche Mängel und praxisferne Verschärfungen in der Konditionalität umgehend zu korrigieren. Erneut weist der Bauernverband darauf hin, dass die bislang vorgesehenen Änderungen bei den Öko-Regelungen nicht ausreichend seien, um deren Akzeptanz bei den Landwirten zu erhöhen.
Kooperation von Landwirtschaft und Naturschutz
Schließlich betont der DBV grundlegende umweltpolitische Positionen. Dazu zählt die Kritik an den Brüsseler Verordnungsentwurf zur Wiederherstellung der Natur (NRL), der nach wie vor nicht mit dem Ansatz der Kooperation von Landwirtschaft und Naturschutz sowie dem Instrument des Vertragsnaturschutzes zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft zu vereinbaren sei. Daneben pocht der Verband auch gegenüber den Länderagrarministern auf eine Neubewertung des Schutzstatus beim Wolf. Mit demnächst 4 000 Wölfen sei der gute Erhaltungszustand dieser Art auch hierzulande erreicht und müsse nach Brüssel gemeldet werden. Bund und Länder seien gefordert, ein regionales Bestandsmanagement mit einer flexiblen Entnahmequote zu ermöglichen. AgE/rm