Absage an Risikoausgleichrücklage in der Landwirtschaft

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium bleibt bei seiner ablehnenden Haltung gegenüber einer steuermindernden Risikoausgleichsrücklage für Agrar-, Gartenbau- und Forstbetriebe. Ein solches Instrument sei nicht geeignet, den Folgen von Extremwetterereignissen zu begegnen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium bleibt bei seiner ablehnenden Haltung gegenüber einer steuermindernden Risikoausgleichsrücklage für Agrar-, Gartenbau- und Forstbetriebe. Ein solches Instrument sei nicht geeignet, den Folgen von Extremwetterereignissen zu begegnen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Nicht zielgenau

Nach Ansicht der Bundesregierung kann eine solche Rücklage nicht zielgenau sicherstellen, dass den Betrieben im Fall einer Krise die notwendige Liquidität zu deren Überwindung zur Verfügung steht. Profitieren würden dem Ministerium zufolge hauptsächlich Betriebe mit hohen Gewinnen. Die wären allerdings aus eigener Kraft eher in der Lage Krisen zu bewältigen als kleinere Betriebe. Daneben wäre eine solche Risikorücklage nach Ministeriumsangaben streng zweckgebunden zu bilden und zu verwenden. Damit würden zwangsläufig die Liquidität der Betriebe und deren Finanzierungsspielräume für notwendige Investitionen außerhalb solcher Krisenzeiten eingeengt.

Keine Bundesförderung

Die Bundesregierung verweist darauf, dass seit Anfang dieses Jahres eine Bezuschussung von Mehrgefahrenversicherungen im Rahmen der Zweiten Säule möglich sei. Zudem seien mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) Investitionen zur Verhütung von Schäden durch Naturkatastrophen und gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse für Sonderkulturen förderfähig. "Denn vorrangig sollten vorbeugende risiko- und schadensvermeidende produktionstechnische Maßnahmen zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel verfolgt und intensiviert werden", schreibt die Bundesregierung.

Vor dem Hintergrund der Haushaltsentwicklung im Bund sowie der aktuellen Kürzungen der GAK-Mittel in den nächsten Jahren sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, dass sich der Bund an einer dauerhaft angelegten Mehrgefahrenversicherung innerhalb der GAK oder darüber hinaus finanziell beteiligt. AgE/rm

 

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