Agrarverbände warnen vor unerwünschten Folgen

|   markttipps

Die Novelle der europäischen Verpackungsverordnung könnte im Obst- und Gemüsesektor zu höheren Umweltbelastungen führen. Davor haben jetzt die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) gemeinsam mit dem Europäischen Verband der Kartoffelhändler (Europatat) und der Europäischen Vereinigung der Frischwarenerzeuger (Freshfel Europe) gewarnt.

Die Novelle der europäischen Verpackungsverordnung könnte im Obst- und Gemüsesektor zu höheren Umweltbelastungen führen. Davor haben jetzt die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) gemeinsam mit dem Europäischen Verband der Kartoffelhändler (Europatat) und der Europäischen Vereinigung der Frischwarenerzeuger (Freshfel Europe) gewarnt. Sie stoßen sich insbesondere am geplanten Verbot von Einmalverpackungen für frisches Obst und Gemüse bei einer Abgabemenge von weniger als 1,5 kg.

 

Nach Einschätzung der Verbände ist die Nachhaltigkeit der betreffenden Verpackungen durch Lebenszyklusanalysen belegt. Solange keine praxistauglichen Alternativen verfügbar seien, werde ein Verbot drastische Rückschritte bei der Haltbarkeit und dem Schutz der Produkte bewirken. Auch bei der Rückverfolgbarkeit, Hygiene und beim Qualitätserhalt seien Verschlechterungen zu erwarten. Die Verbände sehen durch das geplante Verbot zudem ihre Branchen über Gebühr benachteiligt.

 

COPA und COGECA, Europatat und Freshfel fordern konkret, dass Verbot zu streichen und grundsätzlich auf Anreize zu setzen. Aus Sicht der Dachverbände sollte sich die Überarbeitung der Verordnung darauf konzentrieren, überflüssige Verpackungen zu verringern, den Einsatz von nachhaltigeren Materialien zu fördern und zugleich Plastik bei "unverzichtbaren" Anwendungen zu ermöglichen. Vorgeschlagen wird zudem, die Entsorgung und Wiederverwertung der Kunststoffe zu stärken.

 

Die EU-Kommission legte im vergangenen November Vorschläge über eine neue Verpackungsverordnung sowie politische Rahmenbedingungen für biobasierte, abbaubare und kompostierbare Kunststoffe vor. Neben der Vermeidung von Verpackungsmüll sollen unter anderem die Wiederverwertungsquote erhöht und der Bedarf an Rohstoffen gesenkt werden. Bis 2040 sollen die Verpackungsabfälle im Vergleich zu 2018 dem Vorschlag zufolge um 15 % pro Mitgliedstaat verringert werden; geschehen soll das durch Wiederverwendung und Recycling.

 

Vorgeschlagen wird auch, dass Unternehmen einen bestimmten Anteil an wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Verpackungen anbieten müssen. Ferner sollen Formate und Kennzeichnungen vereinheitlicht und bestimmte Einwegverpackungen verboten werden. Um Verpackungen bis 2030 uneingeschränkt recyclingfähig zu machen, sollen Kriterien für die Gestaltung vorgeschrieben und verbindliche Pfandsysteme für Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen eingeführt werden. AgE/pk

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