Ukraine darf auf Verlängerung hoffen
Der Trilog aus EU-Kommission, Rat und Europaparlament hat sich auf die Verlängerung der autonomen Handelsmaßnahmen für die Ukraine geeinigt. Allerdings wurden auch Einfuhrbeschränkungen beschlossen. So soll es eine "Notbremse" für Zucker, Geflügelfleisch, Eier, Mais, Hafer, Getreidegrütze und Honig geben. Der Referenzzeitraum schließt nun das Vorkriegsniveau stärker mit ein.
Die autonomen Handelsmaßnahmen für die Ukraine werden nun wohl doch rechtzeitig um ein weiteres Jahr verlängert. Zumindest trifft das zu, wenn die jetzige Einigung von EU-Kommission, Rat und Europaparlament Bestand hat. Verschiedene Brüsseler Kreise zeigten sich nach der am Montagabend (8.4.) gefundenen Übereinkunft allerdings zuversichtlich, dass diese nun halten wird. Eigentlich hatten sich die Gesetzgeber bereits am 20. März geeinigt. Überraschenderweise zeigten sich im Anschluss aber mehrere Mitgliedstaaten unzufrieden mit dem Kompromiss, sodass eine qualifizierte Mehrheit im Rat nicht mehr zu erreichen schien.
Bereits die erste Einigung sah vor, dass die Lieferungen bestimmter Agrarprodukte bezogen auf zwölf Monate über eine "Notbremse" auf dem Niveau der durchschnittlichen Importmengen der Jahre 2022 und 2023 gedeckelt werden. Gemäß der aktuellen Übereinkunft wird im Vergleich zur Einigung im März beim Referenzzeitraum das Vorkriegsniveau stärker berücksichtigt. Konkret heißt das, dass auch die zweite Jahreshälfte 2021 mit einbezogen werden soll. Importzölle auf die betreffenden Agrarprodukte werden eingeführt, wenn der Bezug die Referenzmenge überschreitet.
Der ursprünglichen Einigung zufolge sollte dieser Schutzmechanismus für Eier, Geflügelfleisch und Zucker gelten. Dies hatte die EU-Kommission auch so vorgeschlagen. Auf Druck der Co-Gesetzgeber sind jetzt noch Begrenzungen für Mais, Hafer, Getreidegrütze sowie Honig hinzugekommen.
Bereits Ja der EU-Botschafter
Darüber hinaus wurde nach der jetzt gefundenen Einigung erneut bekräftigt, dass die EU-Kommission die ukrainischen Einfuhr von Weizen und anderen, nicht der Schutzregelung unterworfenen Getreidearten verstärkt überwachen werde. Falls erforderlich, werde die Brüsseler Behörde die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente im Fall von Marktstörungen einsetzen, heißt es dazu in der politischen Einigung. Entsprechende Maßnahmen kann die Brüsseler Behörde im Alleingang beschließen.
Noch am Montagabend (8.4.) erteilte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) dem Ergebnis mit qualifizierter Mehrheit seinen Segen. Dem Vernehmen nach haben Frankreich und Polen allerdings noch nicht zugestimmt. Beide wollen die Übereinkunft noch einer internen Prüfung unterziehen. Grundsätzlich gegen Handelserleichterungen für die Ukraine sind die Slowakei und Ungarn. Die Mitgliedstaaten müssen das Ergebnis nun auf einem Fachrat formalisieren. Beobachter rechnen aber mit keinen Hindernissen mehr. Mit einer endgültigen Zustimmung des Europaparlaments wird für Ende April gerechnet. Bereits am Dienstagnachmittag (9.4.) wird der Handelsausschuss sein Votum abgeben.
Mechanismus seit 2022 in Kraft
Die seit 2022 als Hilfe für die Ukraine in Kraft gesetzten autonomen Handelsmaßnahmen laufen noch bis zum 5. Juni. Erneute Verzögerungen bei den Abstimmungen könnten dazu führen, dass die Handelserleichterungen nicht fristgerecht verlängert werden. Dann könnte die Ukraine viele Agrarprodukte nicht mehr zollfrei in die Europäische Union liefern. Die autonomen Handelsmaßnahmen betreffen Produkte, für die im Rahmen des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens der EU mit der Ukraine (DCFTA) noch keine vollständige Zollfreiheit galt. Zudem profitiert das kriegsgebeutelte Land bei Agrarprodukten, für die regulär Zollkontingente angewendet wurden. Gleiches gilt für Obst und Gemüse, die im Normalfall dem Einfuhrpreissystem unterliegen würden. AgE